Ortskern
Herzebrock

Ihr Engagement ist gefragt,
gestalten Sie die Zukunft Herzebrocks mit!

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat sich 2019 gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern auf den Weg gemacht und mit dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) den Rahmen für die zukünftige Entwicklung im Kernbereich von Herzebrock geschaffen. Das Fördergebiet wurde in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ des Landes NRW aufgenommen. Damit wird die Stadtentwicklung in der Gemeinde aktiv gestaltet.

Mit der Unterstützung durch Landes- und Bundesmittel sollen in Herzebrock Maßnahmen umgesetzt werden, um den Ortskern als attraktives und lebenswertes Zentrum zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich auch weiterhin aktiv am Prozess beteiligen. Über diese Seite halten wir Sie über den Umsetzungsstand der Einzelmaßnahmen auf dem Laufenden. Zu ausgewählten Maßnahmen wird es hier Beteiligungsmöglichkeiten geben.

Aus dem Projekt

Lieblingsplätze gesucht

Im Rahmen der fortlaufenden Entwicklung des Ortskerns von Herzebrock wurde das Büro Heuschneider Landschaftsarchitekten aus Rheda-Wiedenbrück damit beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für die Freianlagen des Klosterareals

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Fördermöglichkeiten für Privatpersonen

Eine erfolgreiche Entwicklung des Ortskerns hängt nicht nur von öffentlichen Maßnahmen ab. Für eine langfristig erfolgreiche Entwicklung ist es ebenso wichtig, dass sich auch die Bürgerinnen und Bürger in den Stadterneuerungsprozess einbringen.

Durch die Aufstellung des ISEKs und der Sanierungssatzung bieten sich für private Immobilieneigentümer mehrere Möglichkeiten von einer Förderung zu profitieren.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den verschiedenen Förderprogrammen und Beratungsleistungen, welche Ihnen zur Verfügung stehen. Nutzen Sie die Förderprogramme und bereitgestellten Mittel, um den Ortskern Herzebrock voranzubringen. Für Fragen oder falls Sie weitere Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an die unten genannten Ansprechpartner wenden.

Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Innenstadtentwicklung. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Gemeinde über das Haus- und Hofflächenprogramm an der Modernisierung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.

Die Antragsunterlagen finden Sie hier.

Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier:

Was wird gefördert?

  • Herrichtung und Gestaltung von sichtbaren Außenfassaden wie z.B.:
    • Streichen von Fassaden, Ertüchtigung Fachwerk etc.
    • Beseitigung von vorgehängten Elementen, Vordächern, Fassadenplatten und Werbeanlagen zur Wiederherstellung und Sichtbarmachung von Fassaden
    • Fassadenreinigung, Rankhilfen, Begrünung (geeignete, möglichst heimische Pflanzen)
  • Herrichtung und Gestaltung von öffentlich einsehbaren Dachflächen
  • Herrichtung und Gestaltung von öffentlich einsehbaren Hofflächen wie beispielsweise
    • Entsiegelung und Begrünung vormals befestigter Flächen inkl. Schottergärten (Schaffung von nichtöffentlichen Grün- und Gartenflächen)
    • Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen (Schuppen, Garagen, Mauern etc.)
  • Herrichtung und Gestaltung von öffentlich einsehbaren Einfriedungen

Wie sieht die Förderung aus?

Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten.

Der Zuschuss ist begrenzt auf

  • 10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Gebäudeaußenfassaden (20.000,00 EUR bei Denkmälern)
  • 7.000,00 EUR bei Maßnahmen an Dächern (14.000,00 EUR bei Denkmälern)
  • 5.000,00 EUR bei Hofflächen- und Rückbaumaßnahmen (10.000,00 EUR bei Denkmälern)
  • 5.000,00 EUR bei der Förderung von Einfriedungen (10.000,00 EUR bei Denkmälern)
  • 3.000,00 EUR bei der Förderung von Garten-/Grünflächen (6.000,00 EUR bei Denkmälern)
  • 3.000,00 EUR bei der Förderung von Haustüren und Fenstern (6.000,00 EUR bei Denkmälern)
  • 3.000,00 EUR bei Schaffung/Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden (6.000,00 EUR bei Denkmälern)

Wer kann die Förderung beantragen?

  •        Eigentümer
  •        Erbbauberechtigte
  •        Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

Kann jedes Gebäude über das Programm gefördert werden?

Das Gebäude muss innerhalb des Sanierungsgebietes liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten z. B. über die KfW oder die NRW.Bank geben, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Städtebauförderung besteht nicht.

Können Sie eine Förderung rückwirkend beantragen?

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers schließt eine Förderung allerdings nicht aus.

Wann können Sie die Firmen beauftragen?

Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.

Wie können Sie eine Förderung beantragen?

Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Gemeinde Herzebrock-Clarholz beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Gemeinde Herzebrock-Clarholz gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.

Wie oft können Sie eine Förderung beantragen?

Jedes Objekt kann nur einmalig eine Förderung erhalten. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.

Wer hilft Ihnen weiter?

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Gemeinde Herzebrock-Clarholz wenden, selbstverständlich kostenlos.

Fördermöglichkeiten KfW

Die KfW-Förderbank vergibt Fördermittel zu unterschiedlichen Themen, wie beispielsweise:

  • energetische Sanierung von Bestandsbauten,
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung und Einbruchschutz,
  • Erneuerung von technischen Anlagen

Für die Durchführung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung kann entweder ein zinsgünstiger Kredit oder ein Investitionszuschuss beantragt werden. Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch Maßnahmenpakete oder Sanierung zum Effizienzhaus.
Ein Sachverständiger muss die Qualität der Maßnahmen bescheinigen, da die KfW Maßnahmen mit hoher Qualität fördert.

Fördermöglichkeiten NRW.Bank

Die NRW.Bank fördert Maßnahmen der energetischen Sanierung, die den gesetzlichen Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen, z.B. über das Programm NRW.BANK Gebäudesanierung. Maßnahmen zur Barrierenreduzierung sind ebenso förderfähig.

Ziel des Programms ist die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie Reduzierung von Barrieren durch zinsgünstige Darlehen.

Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst oder fremd genutzten Wohneigentum durchführen.

Fördermöglichkeiten BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert sowohl Energiesparberatungen für Wohngebäude als auch Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Eine Energiesparberatung kann Ihnen veranschaulichen, wie Ihr Gebäude auf ein energetisches Niveau zu bringen ist, damit es im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots als energetisch dauerhaft saniert angesehen werden kann. Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt max. 400 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 500 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Ein energetisches Sanierungskonzept als Ergebnis einer förderfähigen Vor-Ort-Beratung umfasst:

  • den baulichen Wärmeschutz,
  • die Wärmeerzeugung und -verteilung zu Heizzwecken und zur Warmwasserbereitung,
  • die Nutzung erneuerbarer Energien

Der Berater fertigt über die Ergebnisse der Beratung einen Beratungsbericht an, händigt ihn an den Kunden aus und erläutert seinen Inhalt in einem abschließenden Beratungsgespräch.

Dem Bericht ist zu entnehmen, wie das Wohngebäude in einem Zuge zum von der KfW-Bankengruppe geförderten Effizienzhaus saniert werden kann und wie dieses energetische Niveau in sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten erreicht werden kann (Maßnahmenfahrplan).

Darüber hinaus gewährt das BAFA Zuschüsse für den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere für Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen.

Energetische Sanierungsberatung

Bei der energetischen Sanierung einer Immobile ist es besonders wichtig, dass die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Falls eine Förderung angestrebt wird, sind zudem die Vorgaben des Fördergebers einzuhalten. Daher ist es empfehlenswert sich vor Beginn der Sanierungsmaßnahme umfassend beraten zu lassen. Unter www.energie-effizienz-experten.de finden Sie alle Sachverständigen, die für eine Beratung nach Vorgaben der BAFA und KfW zugelassen sind.

Sie haben eine tolle Idee für den Ortskern? Über den Verfügungsfonds kann Ihr Projekt bezuschusst werden. Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfällt – vieles ist möglich!

Was wird gefördert?

  • Investitionsvorbereitende Maßnahmen wie beispielsweise
  • Umnutzungskonzepte für Leerstandsobjekte
  • Befragungen
  • Wettbewerbe
  • Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum wie
    • Punktuelle Straßenraumumgestaltung (z. B. bauliche Gestaltung von Eingangssituationen)
    • Beleuchtungselemente in Ergänzung zur Funktionsbeleuchtung
    • Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme
    • Begrünung
    • Ergänzung Stadtmobiliar (z. B. Fahrradständer, Bänke, Spielgeräte, Müllbehälter)
    • Kunstobjekte
  • Nicht-investive Maßnahmen wie z.B.
    • Marketingaktionen und Veranstaltungen

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Einzelpersonen
  • Unternehmen
  • Vereine und Bürgerinitiativen
  • Verbände
  • gemeinnützige Träger
  • Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Wie wird gefördert?

Gefördert werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten.
50 % dieser Kosten werden durch private Mittel finanziert, die weiteren 50 % werden durch Fördermittel bezuschusst.
Die Förderung ist auf 7.500 € pro Antrag begrenzt. Die Mindestförderung beträgt 200 € pro Antrag.

Wo wird gefördert?

Die Projekte müssen innerhalb des Sanierungsgebietes „Ortskern Herzebrock“ umgesetzt werden.

Wie funktioniert das Verfahren?

Es ist ein schriftlicher Antrag, inklusive Kostenermittlung bzw. drei vergleichbaren Angebotsabfragen, an die Gemeinde Herzebrock-Clarholz zu stellen. Nach Prüfung des Antrags wird die Förderung durch das Vergabegremium beschlossen und durch die Gemeinde über einen Förderbescheid bewilligt. Nach der Bewilligung kann das Projekt durchgeführt werden. Sobald das Projekt abgeschlossen ist, müssen innerhalb von zwei Monaten die Rechnungen bei der Gemeinde eingereicht werden. Nach Prüfung werden die Fördermittel ausgezahlt.

Gilt eine finanzielle Beteiligung am Verfügungsfonds als Spende?

Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Verfügungsfonds entschließen, können Sie diese als Spende unter Umständen steuerlich geltend machen. Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden. Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Gemeinde Herzebrock-Clarholz ausgestellt. Im Vorfeld empfehlen wir die Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt!

Kontakt

Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Gülseren Dilmenc
Am Rathaus 1
33442 Herzebrock-Clarholz
Telefon: 05245 444-193
E-Mail:

G.Dilmenc@herzebrock-clarholz.de

https://www.herzebrock-clarholz.de/

DSK Stadtentwicklung
Oliver Engelhardt
Mittelstraße 55
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 584864-33
E-Mail:

oliver.engelhardt@dsk-gmbh.de

www.dsk-gmbh.de

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